AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sorgenfrei Media UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Sorgenfrei Media UG (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Leistungen unmittelbar durch die Agentur selbst oder durch von der Agentur beauftragte Freelancer, externe Dienstleister oder Partneragenturen erbracht werden.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform durch die Agentur zugestimmt. Selbst wenn die Agentur auf Schreiben oder Unterlagen Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Management, Content-Produktion, Videografie, Fotografie, Werbeanzeigen-Management, Community-Management, Branding, Beratung sowie digitale Marketingdienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform.
Die Agentur schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine garantierten Reichweiten, Umsätze, Leads, Followerzahlen, Conversion Rates oder sonstige Marketingergebnisse zugesichert. Sämtliche Empfehlungen, Prognosen oder Einschätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und aktuellen Marktgegebenheiten und stellen keine Garantie dar.
Jeder Vertrag beinhaltet die individuell vereinbarte Anzahl an Inhalten, Produktionen oder Betreuungseinheiten. Sollte dem Kunden ein erstellter Inhalt nicht gefallen, hat dieser Anspruch auf eine angemessene Nachbesserung eines einzelnen Elements pro Kalendermonat, sofern dies innerhalb angemessener Frist mitgeteilt wird.
Nach erfolgter Freigabe oder Abnahme gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht. Nachträgliche Änderungswünsche, die über die vereinbarte Korrekturschleife hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Nimmt der Kunde vereinbarte Leistungen innerhalb des jeweiligen Vertragsmonats nicht in Anspruch oder unterlässt erforderliche Mitwirkungshandlungen, verfallen diese Leistungen ersatzlos. Eine Übertragung auf Folgemonate oder eine nachträgliche Verrechnung erfolgt nicht. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
3. Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich oder in Textform bestätigt oder die Agentur mit der Leistungserbringung beginnt.
Die Mindestlaufzeit der Verträge beträgt grundsätzlich sechs Monate, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten Monatsende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Zusammenarbeit aufgrund vertragswidrigen Verhaltens unzumutbar wird.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den individuell vereinbarten Preisen und Angeboten der Agentur. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus zum ersten Kalendertag des jeweiligen Monats, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Darüber hinaus behält sich die Agentur vor, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, sofern diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine darüber hinausgehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Freelancer sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Plattformausfälle, Algorithmusänderungen, Account-Sperrungen, Reichweitenverluste oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen wie Meta, TikTok, Google oder vergleichbaren Anbietern, sofern diese nicht nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht wurden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur.
Der Kunde versichert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik, Marken, Logos und sonstige geschützte Inhalte. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder unzureichend lizenzierter Inhalte entstehen.
Kann ein vereinbartes Shooting oder ein Produktionstermin aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht stattfinden oder nicht vollständig durchgeführt werden, ist die Agentur berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 150,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro zusätzlicher Anfahrt zu berechnen. Ab einer Entfernung von mehr als 15 Kilometern werden zusätzlich 0,50 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bereits entstandene Kosten für Freelancer, Models oder sonstige externe Dienstleister können ebenfalls weiterberechnet werden.
7. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Abnahme
Sämtliche durch die Agentur erstellten Inhalte, Konzepte, Designs, Texte, Videos, Fotografien, Grafiken, Werbeanzeigen und sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht und bleiben, soweit gesetzlich zulässig, Eigentum der Agentur.
Der Kunde erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den final bereitgestellten Inhalten. Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Kunde erhält ausschließlich die final exportierten Inhalte im vereinbarten Format. Eine Herausgabe von Rohdaten, unbearbeitetem Material, Projektdateien, Quelldateien, Schnittdateien oder offenen Arbeitsdateien erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Agentur übermittelt dem Kunden Inhalte oder Redaktionspläne zur Freigabe in Textform. Der Kunde verpflichtet sich, die Inhalte innerhalb von drei Werktagen zu prüfen und freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte automatisch als abgenommen und freigegeben. Nach erfolgter Abnahme gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
8. Social Media Accounts und Plattformen
Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Kunde der Agentur die notwendigen Zugänge zu Social-Media-Konten, Werbekonten oder sonstigen Plattformen rechtzeitig zur Verfügung.
Die Agentur verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Accounts sowie für die Einhaltung der jeweiligen Plattformrichtlinien verbleibt beim Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Löschungen, Reichweitenverluste oder sonstige Maßnahmen durch Plattformbetreiber.
9. Werbeanzeigen und Budgetverwaltung
Die Agentur kann im Auftrag des Kunden Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta, Instagram, TikTok, Google oder vergleichbaren Netzwerken erstellen, verwalten und optimieren.
Das Werbebudget wird entweder direkt durch den Kunden bereitgestellt oder durch die Agentur verauslagt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Kampagnenergebnisse, insbesondere nicht für Umsätze, Leads, Conversion Rates oder Reichweiten.
Werbeanzeigen können durch Plattformen aufgrund interner Richtlinien oder algorithmischer Entscheidungen eingeschränkt, abgelehnt oder gesperrt werden. Hierauf hat die Agentur keinen Einfluss.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien ergänzend einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
11. Einsatz von Freelancern, KI und externen Dienstleistern
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Freelancer, Subunternehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen.
Zur Optimierung interner Prozesse und kreativer Leistungen darf die Agentur außerdem Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) verwenden, sofern hierdurch keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt werden.
Wünscht der Kunde ausdrücklich ausschließlich manuell erstellte Inhalte ohne KI-Unterstützung, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
12. Wettbewerbsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende keine durch die Agentur vermittelten Freelancer, Models, Creator oder Partnerunternehmen unmittelbar für vergleichbare Leistungen zu beauftragen oder abzuwerben.
Dies gilt nicht, sofern bereits vor Beginn der Zusammenarbeit eine nachweisbare Geschäftsbeziehung bestand oder die Zusammenarbeit unabhängig von der Vermittlung durch die Agentur zustande gekommen ist.
13. Vertragsstrafe
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere gegen Regelungen zu Nutzungsrechten, Vertraulichkeit oder unerlaubter Weitergabe von Inhalten, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes festgelegt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. Die Vertragsstrafe beträgt maximal 10.000,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Verstoß.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bereits gezahlte Vertragsstrafen werden auf mögliche Schadensersatzansprüche angerechnet.
14. Höhere Gewalt
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Serverausfälle oder technische Störungen von Plattformen und Drittanbietern.
Während der Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die Leistungspflichten der Agentur. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Behinderung.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
1. Gegenstand der Verarbeitung
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen im Bereich Social Media, Content-Produktion, Werbeanzeigenverwaltung und Online-Marketing.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Dies umfasst insbesondere die Verwaltung von Social-Media-Konten, Community-Management, Kommunikation mit Nutzern, Kampagnensteuerung, Content-Erstellung sowie die Analyse und Optimierung von Werbemaßnahmen.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Je nach Leistungsumfang können insbesondere Namen, Kontaktdaten, Social-Media-Profile, Kommunikationsdaten, Nutzungsdaten, Bild- und Videodaten sowie sonstige vom Kunden bereitgestellte personenbezogene Informationen verarbeitet werden.
4. Pflichten der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden zu verarbeiten und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten umzusetzen.
Die Agentur stellt sicher, dass sämtliche mit der Verarbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
5. Unterauftragsverarbeiter
Die Agentur ist berechtigt, datenschutzkonforme Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, sofern diese ebenfalls die Anforderungen der DSGVO erfüllen.
6. Rechte des Kunden
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
7. Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden personenbezogene Daten nach Wahl des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen.
